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08.10.12
Einsatz von Wildbeobachtungskameras
Stellungnahme des LJV Hessen
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat nunmehr darauf hingewiesen, dass nach seiner Einschätzung der Einsatz solcher Kameras nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz sowie anderer Vorschriften Für den jagdlichen Bereich gedeckt sei.
Ausgangssachverhalt für diese rechtliche Einschätzung war ein Vorfall in Hessen selbst, be dem ein Jäger sich an der Kirrung eines Reviernachbarn zu schaffen gemacht hatte und dabei von einer solchen Kamera fotografiert worden war.
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